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Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden in Belp und Toffen die in der Region üblicherweise zu empfangenden Radio- und Fernsehprogramme über den Digitalanschluss an. Seit Jahren beliefert die Energie Belp AG auch das eigenständige Partnernetz der Gemeinde Rubigen sowie seit 2013 die Feracom AG in Münsingen mit Signalen.

Für den Empfang der digitalen TV- und Radioprogramme ist ein DVB-C fähiges Empfangsgerät (Fernseher oder Settopbox) erforderlich.

Parameter für die Programmierung der Empfangsgeräte:

Frequenz570000kHz (570MHz)
Symbolrate6900
ModulationQAM256
Network-ID557

Kostenpflichtige Zusatzdienste wie Internet, Telefonie und interaktives Fernsehen von Quickline, werden in einem separaten Vertrag zwischen der Energie Belp AG und den Kundinnen und Kunden geregelt. Ein aktiver Digitalanschluss wird für den Empfang von weiteren Quickline Zusatzdiensten vorausgesetzt.

Gebühren

Wiederkehrende Gebühren der Energie Belp AG (inkl. 8.1% MwSt.)

  • Benützungsgebühr pro Wohnung oder Gewerbebetrieb inkl. Urheber- und Interpretenrechte (gesetzliche Abgaben)

    CHF 22.00/Monat

Wiederkehrende Gebühren der Feracom AG (inkl. 8.1% MwSt.)

  • Benützungsgebühr pro Wohnung oder Gewerbebetrieb inkl. Urheber- und Interpretenrechte (gesetzliche Abgaben)

    CHF 26.95/Monat

In der Benützungsgebühr ist der Empfang von über 130 digitalen TV- und 190 digitalen Radioprogrammen (Quickline Free-TV) sowie der analoge Radioempfang inbegriffen.

Die Verrechnung der Gebühren erfolgt direkt an die Kundinnen und Kunden oder über die Nebenkostenabrechnung der Liegenschaftsverwaltung.

Falls Sie Ihren Digitalanschluss nicht mehr benötigen, können Sie diesen plombieren lassen. Bei einer Verrechnung über die Nebenkosten muss die Kündigung an die Liegenschaftsverwaltung adressiert werden.